Generator für Transparenzhinweise nach der EU-KI-Verordnung
Ab dem 2. August 2026 verlangt Artikel 50 Transparenz in vier Situationen, die zusammen die meisten Unternehmen erfassen, die KI vor Menschen in der EU einsetzen. Ein System, das direkt mit Menschen interagiert, muss deutlich machen, dass es eine Maschine ist; synthetische Audio-, Bild-, Video- und Textinhalte müssen maschinenlesbar gekennzeichnet sein; Personen, die Emotionserkennung oder biometrischer Kategorisierung ausgesetzt sind, müssen informiert werden; und Deepfakes sowie KI-geschriebene Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse müssen offengelegt werden. Dieser kostenlose Generator erzeugt den Wortlaut für jede auf Sie zutreffende Situation, bereit zum Einfügen in Ihre Oberfläche, und sagt Ihnen klar, welche Teile von Artikel 50 ein Texthinweis nicht lösen kann.
10 KOSTENLOSE DOKUMENTE · LÄUFT IN IHREM BROWSER · NICHTS WIRD HOCHGELADEN
Ihre Angaben werden übernommen — kein erneutes Eintippen
GPSR-Listing-Generator
Angaben nach Artikel 19 für Fernabsatz-Angebote.
Werkzeug öffnen →EU-Widerrufsfunktion
Zweistufiges Widerrufsformular nach Artikel 11a, E-Mail und Hinweistext.
Werkzeug öffnen →PPWR-Konformitätserklärung
Verpackungs-Konformitätserklärung nach Anhang VIII der Verordnung (EU) 2025/40.
Werkzeug öffnen →EU-Konformitätserklärung
Die CE-Konformitätserklärung nach Anhang III des Beschlusses 768/2008/EG.
Werkzeug öffnen →Artikel 50, ausführlich beantwortet
Ab wann genau gilt das?
Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 gilt ab dem 2. August 2026. Es gibt eine Ausnahme: Anbieter generativer KI-Systeme, die vor diesem Datum bereits in der Union in Verkehr gebracht wurden, haben bis zum 2. Dezember 2026 Zeit, ihre maschinenlesbare Kennzeichnung mit Artikel 50 Absatz 2 in Einklang zu bringen. Jede andere Pflicht des Artikels 50 — Chatbot-Hinweis, Deepfake-Kennzeichnung, KI-erzeugte Texte von öffentlichem Interesse — gilt ab dem 2. August ohne Übergangszeit. Vor dem 2. August erzeugte Inhalte müssen nicht rückwirkend gekennzeichnet werden.
Warum erzeugt dieses Werkzeug die maschinenlesbare Kennzeichnung nicht?
Weil ein Textgenerator das nicht kann. Artikel 50 Absatz 2 verlangt, dass synthetische Audio-, Bild-, Video- und Textinhalte in einem maschinenlesbaren Format gekennzeichnet und als künstlich erzeugt erkennbar sind — ein Problem der Wasserzeichen und Inhaltsherkunft, das innerhalb der erzeugenden Pipeline gelöst werden muss, etwa mit Verfahren wie C2PA-Herkunftsnachweisen. Ein Hinweis auf Ihrer Seite erfüllt diese Pflicht nicht. Dieses Werkzeug sagt das ausdrücklich, statt so zu tun, als sei die Sache erledigt.
Gilt der Chatbot-Hinweis immer?
Artikel 50 Absatz 1 gilt für KI-Systeme, die für die direkte Interaktion mit natürlichen Personen bestimmt sind; die Pflicht entfällt, wenn für eine verständige Person offensichtlich ist, dass sie es mit einer KI zu tun hat. Das Wort „offensichtlich“ trägt in diesem Satz viel Gewicht, und die Entwürfe der Kommissionsleitlinien vom 8. Mai 2026 behandeln genau diese Grenze. Im Zweifel ist der Hinweis billiger als der Streit darüber.
Wie hoch sind die Sanktionen?
Verstöße gegen die Transparenzpflichten können mit bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Die Durchsetzung liegt bei den nationalen Marktüberwachungsbehörden. Die Pflichten gelten unabhängig vom Sitz des Anbieters — auch ein Unternehmen außerhalb der EU, das ein KI-System auf dem Unionsmarkt bereitstellt, ist erfasst.
Ist das eine Rechtsberatung?
Nein. Dies ist eine Formulierungshilfe, die die Struktur des Artikels 50 in einen Wortlaut übersetzt, den Sie anpassen können. Ob ein bestimmtes System überhaupt unter Artikel 50 fällt und in welche der vier Situationen es gehört, sind Rechtsfragen zu Ihrem System und dessen Nutzung. Prüfen Sie dies anhand des amtlichen Textes und, wo erforderlich, mit fachkundiger Beratung.