GPSR-Listing-Generator
Seit dem 13. Dezember 2024 verlangt die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit, dass jedes im Fernabsatz an EU-Verbraucher verkaufte Produkt vor dem Kauf bestimmte Sicherheits- und Rückverfolgbarkeitsangaben zeigt. Dieser kostenlose Generator stellt diesen Informationsblock nach Artikel 19 aus Ihren Produktdaten zusammen und formatiert ihn so, dass Sie ihn direkt bei Amazon, Etsy, eBay, Shopify oder in jedem anderen Angebot einfügen können. Marktplätze können Angebote entfernen, denen er fehlt. Dieses Werkzeug stellt den Block zusammen; ihn in Ihr Angebot einzufügen ist der Schritt, der die Sache erledigt.
10 KOSTENLOSE DOKUMENTE · LÄUFT IN IHREM BROWSER · NICHTS WIRD HOCHGELADEN
Brauchen Sie eine verantwortliche Person in der EU?
Sie haben die Felder zur verantwortlichen Person leer gelassen. Sitzt der Hersteller außerhalb der EU, darf ein Produkt ohne einen in der EU niedergelassenen Wirtschaftsakteur nicht rechtmäßig in Verkehr gebracht werden — das ist eine förmliche Benennung, kein bloßes Textfeld. Anbieter verlangen typischerweise 120–200 € pro Jahr.
Ihre Angaben werden übernommen — kein erneutes Eintippen
EU-Widerrufsfunktion
Zweistufiges Widerrufsformular nach Artikel 11a, E-Mail und Hinweistext.
Werkzeug öffnen →KI-Verordnung: Transparenzhinweise
Hinweise nach Artikel 50 für Chatbots, Deepfakes und KI-Texte.
Werkzeug öffnen →PPWR-Konformitätserklärung
Verpackungs-Konformitätserklärung nach Anhang VIII der Verordnung (EU) 2025/40.
Werkzeug öffnen →EU-Konformitätserklärung
Die CE-Konformitätserklärung nach Anhang III des Beschlusses 768/2008/EG.
Werkzeug öffnen →Artikel 19, ausführlich beantwortet
Was genau muss das Angebot zeigen?
Vier Dinge, klar sichtbar vor dem Kauf: die Identität des Herstellers mit Post- und elektronischer Adresse; sofern der Hersteller nicht in der EU niedergelassen ist, eine verantwortliche Person in der EU mit Kontaktdaten; Angaben zur Identifizierung des Produkts einschließlich eines Bildes; sowie Warn- und Sicherheitshinweise in der Sprache des Verkaufslandes. Ein in den AGB versteckter Link genügt nicht.
Brauche ich eine verantwortliche Person in der EU?
Ist der Hersteller in der EU niedergelassen, übernimmt er diese Rolle selbst. Verkaufen Sie in die EU und sitzt der Hersteller außerhalb, darf das Produkt nur in Verkehr gebracht werden, wenn ein in der EU niedergelassener Wirtschaftsakteur — ein Einführer oder ein benannter Bevollmächtigter — dafür verantwortlich ist. Dieser Generator schreibt den Angebotstext; die Benennung dieser Person ist eine gesonderte rechtliche Vereinbarung, die üblicherweise über einen Anbieter für 120–200 € pro Jahr erfolgt.
Was passiert, wenn ein Angebot nicht konform ist?
Die großen Marktplätze haben die Anforderung in ihre Angebotsprüfungen integriert und können Angebote entfernen, denen sie fehlt; Marktüberwachungs- und Zollbehörden können Produkte anhalten, für die keine verantwortliche Person in der EU benannt ist. Praktisch droht dem Verkäufer zuerst die Entfernung des Angebots und danach Probleme an der Grenze.