Beschluss 768/2008/EG · Anhang III · Für jedes CE-gekennzeichnete Produkt erforderlich

Generator für die EU-Konformitätserklärung

Jedes Produkt mit CE-Kennzeichnung muss von einer EU-Konformitätserklärung abgedeckt sein, die der Hersteller in alleiniger Verantwortung erstellt, bevor die Kennzeichnung angebracht wird, und die er aufbewahrt — in der Regel zehn Jahre ab dem Inverkehrbringen. Dieser kostenlose Generator folgt dem Muster in Anhang III des Beschlusses 768/2008/EG — der Referenzstruktur, auf der die sektorspezifischen Richtlinien und Verordnungen aufbauen — und erzeugt eine saubere, druckfertige Erklärung, die Sie unterzeichnen und zu Ihren technischen Unterlagen nehmen können.

10 KOSTENLOSE DOKUMENTE · LÄUFT IN IHREM BROWSER · NICHTS WIRD HOCHGELADEN

Erklärung

Produkt

Hersteller

Bevollmächtigter

Konformität

Notified body (only where one was involved)

Unterschrift

Läuft vollständig in Ihrem Browser — nichts, was Sie eingeben, wird während der Erstellung hochgeladen oder auf einem Server gespeichert.

Die Erklärung ist nur eine von mehreren CE-Pflichten: die Konformitätsbewertung selbst, die technischen Unterlagen, die Kennzeichnungsvorschriften und eine etwaige Einbindung einer notifizierten Stelle sind eigenständige Anforderungen der für Ihr Produkt geltenden Rechtsvorschriften. Sektorspezifische Rechtsakte können dem Muster aus Anhang III weitere Elemente hinzufügen — prüfen Sie die von Ihnen angeführte Richtlinie oder Verordnung. Nur zur Information, keine Rechtsberatung.
LIVE PREVIEW · EU DECLARATION OF CONFORMITY
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Ihre Angaben werden übernommen — kein erneutes Eintippen

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IM DETAIL

Die EU-Konformitätserklärung, ausführlich beantwortet

Welche Produkte brauchen diese Erklärung?

Jedes Produkt mit CE-Kennzeichnung — Spielzeug, Niederspannungsgeräte, Funkanlagen, Maschinen, PSA, Druckgeräte und die übrigen Bereiche, die von den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union erfasst sind. Einige Sektoren geben ein eigenes Erklärungsmuster vor, statt Anhang III zu folgen: Medizinprodukte nach der Verordnung (EU) 2017/745 und In-vitro-Diagnostika nach der Verordnung (EU) 2017/746 sind die häufigsten Beispiele; folgen Sie dort dem Muster des für Sie geltenden Rechtsakts. Der Hersteller erstellt sie in alleiniger Verantwortung, bevor er die CE-Kennzeichnung anbringt, bewahrt sie für den von den geltenden Rechtsvorschriften verlangten Zeitraum auf — in der Regel zehn Jahre — und muss sie den Marktüberwachungsbehörden auf Verlangen vorlegen können. In mehreren Sektoren begleitet zudem eine Kopie das Produkt oder muss dem Einführer und dem Vertreiber zur Verfügung stehen.

Kann eine Erklärung mehrere Richtlinien abdecken?

Ja — das ist der Normalfall. Ein Produkt, das von mehreren Rechtsakten erfasst wird, etwa eine Leuchte nach der Niederspannungs-, EMV- und RoHS-Richtlinie, erhält eine einzige EU-Konformitätserklärung, in der alle angeführt werden. Listen Sie jeden Rechtsakt in Nummer 5 auf und die dazu angewandten harmonisierten Normen in Nummer 6.

Brauche ich eine notifizierte Stelle?

Nur wenn die für Ihr Produkt geltenden Rechtsvorschriften eine solche für das von Ihnen gewählte Konformitätsbewertungsverfahren verlangen — üblich bei Kategorien mit höherem Risiko wie bestimmten Druckgeräten, PSA der Kategorie III oder Funkanlagen ohne vollständig angewandte harmonisierte Normen. Ist eine notifizierte Stelle beteiligt, gehören ihr Name, ihre vierstellige Kennnummer und die ausgestellte Bescheinigung in die Erklärung.