Regulation (EU) 2023/1542 · Article 77 & Annex XIII · Binding 18 February 2027

Generator für den Digitalen Produktpass

Ab dem 18. Februar 2027 müssen Batterien für Elektrofahrzeuge, Batterien für leichte Verkehrsmittel und Industriebatterien über 2 kWh einen Digitalen Produktpass tragen — den ersten und bislang einzigen Produktpass, der in der EU rechtsverbindlich ist. Dieser kostenlose Generator erzeugt ein vollständiges Passdokument nach den Kategorien des Anhangs XIII: Identifikation, Materialien, Rezyklatanteil, CO₂-Fußabdruck und Angaben zum Lebensende, mit QR-Code und maschinenlesbarem JSON-LD. Laden Sie es als eigenständige Seite herunter und hosten Sie es unter einer URL Ihrer Wahl.

10 KOSTENLOSE DOKUMENTE · LÄUFT IN IHREM BROWSER · NICHTS WIRD HOCHGELADEN

Produktidentifikation

Hersteller

Materialien & Zusammensetzung

Materialien & Fußabdruck

Speicherort des Passes

Läuft vollständig in Ihrem Browser — nichts, was Sie eingeben, wird während der Erstellung hochgeladen oder auf einem Server gespeichert.

Der Download ist ein vom Verkäufer erklärtes Passdokument, aufgebaut nach den Kategorien des Anhangs XIII, und kein amtlich registrierter Pass. Die drei Zugriffsebenen der Verordnung (Öffentlichkeit, Marktüberwachungsbehörden, Parteien mit berechtigtem Interesse), die Konformitätsbewertung und die Registrierung sind gesonderte Pflichten. Nur zur Information, keine Rechtsberatung.
LIVE PREVIEW · PASSPORT RECORD
Der QR-Code erscheint, sobald Sie die öffentliche Pass-URL eintragen

Der QR-Code führt zu Ihrer öffentlichen Pass-URL — drucken Sie ihn auf das Produkt oder die Verpackung.

WEITERE WERKZEUGE

Ihre Angaben werden übernommen — kein erneutes Eintippen

Jetzt durchgesetzt

GPSR-Listing-Generator

Angaben nach Artikel 19 für Fernabsatz-Angebote.

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Jetzt in Kraft

EU-Widerrufsfunktion

Zweistufiges Widerrufsformular nach Artikel 11a, E-Mail und Hinweistext.

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Gilt ab 2. Aug. 2026

KI-Verordnung: Transparenzhinweise

Hinweise nach Artikel 50 für Chatbots, Deepfakes und KI-Texte.

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Gilt ab 12. Aug. 2026

PPWR-Konformitätserklärung

Verpackungs-Konformitätserklärung nach Anhang VIII der Verordnung (EU) 2025/40.

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IM DETAIL

Digitale Produktpässe, ausführlich beantwortet

Welche Produkte brauchen rechtlich einen Pass, und ab wann?

Derzeit nur Batterien. Die Verordnung (EU) 2023/1542 macht einen Digitalen Produktpass ab dem 18. Februar 2027 für Batterien für Elektrofahrzeuge, Batterien für leichte Verkehrsmittel und Industriebatterien über 2 kWh verbindlich — Gerätebatterien sind ausgenommen. Die Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781 ist in Kraft, aber bislang wurde kein delegierter Rechtsakt erlassen, der für eine andere Produktgruppe eine Passpflicht begründet. Textilien werden etwa 2027 erwartet, Elektronik 2028–29. Wo kein Rechtsakt existiert, sagen wir das.

Wie lange müssen die Unterlagen aufbewahrt werden?

Zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen der Batterie. Wirtschaftsakteure müssen die EU-Konformitätserklärung und die technischen Unterlagen den nationalen Behörden für diesen Zeitraum zur Verfügung halten — dieselbe Zehnjahresfrist, die für CE-gekennzeichnete Produkte allgemein gilt. Der Pass selbst ist eine von dieser Aufbewahrungspflicht getrennte Anforderung: Dieses Werkzeug strukturiert den Pass, es erstellt oder verwahrt Ihre technischen Unterlagen nicht.

Ist das Ergebnis dieses Werkzeugs ein amtlicher Pass?

Nein — und das gilt heute für nichts, was ein Online-Werkzeug erzeugt. Erstellt wird ein vom Verkäufer erklärtes Passdokument, aufgebaut nach den Kategorien des Anhangs XIII: eine einzelne, eigenständige Webseite mit der Identifikation Ihres Produkts, den Materialien, dem Rezyklatanteil, dem CO₂-Fußabdruck und den Angaben zum Lebensende, dazu ein QR-Code und eingebettetes JSON-LD, damit die Daten maschinenlesbar sind. Sie hosten sie unter einer URL, die Sie kontrollieren. Die Registrierungs- und Konformitätsanforderungen der Verordnung sind gesonderte Pflichten, die mit der Frist 2027 hinzukommen.

Warum vor dem Stichtag anfangen?

Weil die Datenerhebung der langsame Teil ist, nicht das Dokument. Hersteller brauchen Materialzusammensetzungen, Rezyklatanteile und CO₂-Fußabdrücke von ihren Lieferanten, und Abnehmer — insbesondere größere Handels- und Industriekunden — fragen diese Angaben bereits in Ausschreibungen ab. Ein Passentwurf zeigt früh, welche Felder Sie noch nicht befüllen können.