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Kostenlose Werkzeuge für die EU-Produktkonformität

RulesOf.EU ist eine Sammlung kostenloser Generatoren für Händler und Hersteller, die EU-Produktvorschriften erfüllen müssen: Angaben nach der GPSR gemäß Verordnung (EU) 2023/988, die Online-Widerrufsfunktion nach der Richtlinie (EU) 2023/2673, digitale Batteriepässe nach der Verordnung (EU) 2023/1542, Transparenzhinweise nach der KI-Verordnung (EU) 2024/1689, Konformitätserklärungen für Verpackungen nach der PPWR und EU-Konformitätserklärungen für CE-gekennzeichnete Produkte. Sie füllen ein Formular aus, das Dokument entsteht live daneben, und Sie kopieren oder laden das Ergebnis herunter. Alles läuft clientseitig in Ihrem Browser, sodass während der Erstellung nichts hochgeladen wird, was Sie eingeben — Dokumente erreichen unsere Server nur, wenn Sie einen kostenpflichtigen Tarif wählen und eines davon hosten lassen.

Keine Anmeldung · Nichts, was Sie eingeben, wird während der Erstellung hochgeladen

QUELLEN

Jede Anforderung stammt unmittelbar aus den amtlichen EU-Verordnungen

GPSR (EU) 2023/988Widerruf (EU) 2023/2673 Batterien (EU) 2023/1542KI-VO (EU) 2024/1689 Ökodesign (EU) 2024/1781 PPWR (EU) 2025/40
HINTERGRUND

Warum EU-Produktkonformität gerade jetzt zählt

Die EU-Produktvorschriften folgen in dichter Abfolge aufeinander und reihen sich nun zeitlich aneinander. Die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit gilt seit dem 13. Dezember 2024: Artikel 19 verlangt, dass jedes Fernabsatz-Angebot die Identität und Anschrift des Herstellers zeigt, bei Herstellern außerhalb der EU eine verantwortliche Person in der EU, Angaben zur Produktidentifikation mit einem Bild sowie Sicherheitshinweise in der Sprache des Verkaufslandes. Seit dem 19. Juni 2026 verlangt Artikel 11a der Verbraucherrechterichtlinie eine zweistufige Widerrufsfunktion überall dort, wo ein Verbraucher online einen Fernabsatzvertrag schließt und ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht — fehlt der vorvertragliche Hinweis darauf, kann sich die Widerrufsfrist auf zwölf Monate und vierzehn Tage verlängern. Ab dem 2. August 2026 begründet Artikel 50 der KI-Verordnung Transparenzpflichten für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, die gegenüber Menschen in der EU eingesetzt werden. Zehn Tage später, am 12. August 2026, gilt die Verpackungs-Konformitätserklärung nach der PPWR.

Am 18. Februar 2027 wird der digitale Batteriepass für Batterien von Elektrofahrzeugen, für leichte Verkehrsmittel und für Industriebatterien über 2 kWh verbindlich. Darüber hinaus ist die Ökodesign-Verordnung in Kraft, doch für keine weitere Produktgruppe wurde bislang ein delegierter Rechtsakt erlassen, der eine Passpflicht begründet.

Die Folgen von Fehlern sind praktischer, nicht theoretischer Natur: Marktplätze entfernen Angebote, denen GPSR-Angaben fehlen, und der Zoll kann Sendungen anhalten, für die keine verantwortliche Person in der EU benannt ist. RulesOf.EU macht aus jeder dieser Pflichten ein einfaches Formular, das ein Dokument oder einen Angebotsblock ausgibt, aufgebaut nach dem, was die Vorschrift verlangt — damit ein Händler in Minuten etwas Korrektes erstellen kann, statt es aus dem Verordnungstext zurückzuentwickeln.

Werkzeuge

Sechs Generatoren, ein gemeinsamer Datensatz

Geben Sie Ihre Angaben einmal ein — jedes Werkzeug auf dieser Seite liest und schreibt denselben lokalen Datensatz, sodass Ihr zweites Dokument halb ausgefüllt beginnt. Produktwerkzeuge teilen sich Produktdaten, Dokumentenwerkzeuge die Angaben zum Unternehmen.

Jetzt durchgesetzt

GPSR-Listing-Generator

Erstellt den vollständigen Informationsblock nach Artikel 19, den jedes in die EU verkaufte Online-Angebot vor dem Kauf anzeigen muss. Tragen Sie Hersteller, verantwortliche Person in der EU, Produktkennungen und Warnhinweise ein und fügen Sie das Ergebnis in Ihr Angebot ein.

  • Deckt die drei textlichen Anforderungen des Artikels 19 ab, fehlende Angaben werden in der Live-Vorschau markiert — die vierte, das Produktbild, ist Ihr Angebotsfoto
  • Felder für die verantwortliche Person in der EU, beschriftet für Händler außerhalb der EU, mit einfacher Erklärung, wann sie erforderlich ist
  • Ausgabe als reiner Text oder als einfügefertiges HTML, formatiert für Angebotsfelder auf Marktplätzen
Reg. (EU) 2023/988, Art. 19Werkzeug öffnen →
In Kraft seit 19. Juni 2026

EU-Widerrufsfunktion

Wenn ein Verbraucher auf Ihrer Seite mit einem Klick kaufen kann, verlangt Artikel 11a, dass er auf demselben Weg widerrufen kann. Dieser Generator erstellt das gesamte Paket: ein zweistufiges Widerrufsformular mit der rechtlich korrekten Bezeichnung, die Bestätigungs-E-Mail, die Ihr Server versendet, den vorvertraglichen Satz und eine klare Liste dessen, was Code allein nicht leisten kann.

  • Zweistufiges Formular-Markup — Erklärung, dann gesonderte Bestätigung — mit nur den Feldern, die die Richtlinie verlangen lässt
  • Vorlage für die Bestätigungs-E-Mail mit dem Inhalt der Erklärung sowie Datum und Uhrzeit der Übermittlung
  • Der vorvertragliche Satz, der Ihre Widerrufsfrist bei vierzehn Tagen hält statt bei zwölf Monaten und vierzehn Tagen
Dir. (EU) 2023/2673, Art. 11aWerkzeug öffnen →
Gilt ab 2. Aug. 2026

KI-Verordnung: Transparenzhinweise

Ab dem 2. August 2026 verlangt Artikel 50 der KI-Verordnung Transparenz in vier definierten Situationen — Chatbot, synthetische Medien, Emotionserkennung sowie Deepfakes oder KI-geschriebene Texte, die zur Information der Öffentlichkeit veröffentlicht werden. Kreuzen Sie die zutreffenden Situationen an und erhalten Sie den passenden Wortlaut, fertig zum Einfügen in Ihre Oberfläche.

  • Deckt die für Menschen lesbaren Pflichten nach Artikel 50 Abs. 1, 3 und 4 ab, zugeschnitten auf Ihre Rolle als Anbieter oder Betreiber
  • Sagt klar, was ein Textgenerator nicht leisten kann: die maschinenlesbare Kennzeichnung nach Artikel 50 Abs. 2 ist ein Wasserzeichen-Problem, kein Formulierungsproblem
  • Ausgabe als reiner Text oder als HTML-Ausschnitt mit der Artikelangabe als Datenattribut
Reg. (EU) 2024/1689, Art. 50Werkzeug öffnen →
Gilt ab 12. Aug. 2026

PPWR-Konformitätserklärung

Erstellt die von der Verpackungsverordnung geforderte Konformitätserklärung für Verpackungen, aufgebaut nach Anhang VIII. Tragen Sie den Erzeuger, die betreffende Verpackung, die erfüllten Anforderungen und den Unterzeichner ein und laden Sie eine druckfertige Erklärungsseite herunter oder kopieren Sie den Text für Ihre Unterlagen.

  • Jedes Element des Anhangs VIII in der richtigen Reihenfolge — Kennung der Verpackung, Erzeuger und Bevollmächtigter, Erklärung zur alleinigen Verantwortung, andere angewandte Rechtsakte der Union, Normen und die notifizierte Stelle, sofern eine beteiligt war
  • Herunterladbar als eigenständige Seite mit A4-Druckformatierung für Ablage und Prüfungen
  • Kopierbare Textfassung für Compliance-Ordner und Lieferantenanfragen
Reg. (EU) 2025/40, Annex VIIIWerkzeug öffnen →
Für CE-Produkte erforderlich

EU-Konformitätserklärung (CE)

Entwirft die allgemeine EU-Konformitätserklärung, die die CE-Kennzeichnung begleitet, nach dem Muster in Anhang III des Beschlusses 768/2008/EG. Tragen Sie Produkt, Hersteller, die Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union und die harmonisierten Normen ein, gegen die Sie erklären, dazu eine etwaige notifizierte Stelle und den Unterzeichner — und laden Sie eine druckfertige Erklärung herunter.

  • Jedes Element des Anhangs III in der richtigen Reihenfolge, einschließlich der festen Erklärung zur alleinigen Verantwortung
  • Mehrzeilige Felder für Harmonisierungsrechtsvorschriften und Fundstellen harmonisierter Normen
  • Optionaler Abschnitt zur notifizierten Stelle mit Name, Kennnummer und Bescheinigung
Decision 768/2008/EC, Annex IIIWerkzeug öffnen →
Verbindlich ab 18. Feb. 2027

Digital Product Passport Generator

Erzeugt einen Batterie-Produktpass nach Anhang XIII der Batterieverordnung — dem ersten und derzeit einzigen rechtsverbindlichen Digitalen Produktpass im EU-Recht. Tragen Sie Kennungen, Materialien, Rezyklatanteil, CO₂-Fußabdruck und Angaben zum Lebensende ein und laden Sie eine eigenständige Passseite mit eingebettetem QR-Code und maschinenlesbarem JSON-LD herunter.

  • Materialtabelle mit Prozentanteilen je Material, Rezyklatanteil und Feldern für den CO₂-Fußabdruck
  • QR-Code, der auf Ihre öffentliche Pass-URL verweist, direkt in die heruntergeladene Seite eingebettet
  • Strukturiertes JSON-LD (schema.org Product) im Download enthalten und separat verfügbar
Reg. (EU) 2023/1542, Art. 77Werkzeug öffnen →
ZEITPLAN

Konformitätsfristen — und die, die es noch nicht gibt

Nur Termine, die im Recht existieren, erhalten hier einen Countdown. Produktgruppen ohne erlassenen delegierten Rechtsakt sind mit „Noch kein Rechtstermin“ gekennzeichnet — wir erfinden keine Fristen.

GPSR-Angaben

Läuft

Gilt seit
13. Dezember 2024

Durchgesetzt

Widerrufsfunktion

Läuft

In Kraft seit
19. Juni 2026

In Kraft

KI-VO-Transparenzhinweise

Artikel 50 gilt ab 2. August 2026

Gilt ab 2. Aug. 2026

PPWR-Verpackungserklärung

Gilt ab 12. August 2026

Gilt ab 12. Aug. 2026

Batteriepass

Verbindlich ab 18. Februar 2027 für Batterien von Elektrofahrzeugen, leichten Verkehrsmitteln und Industriebatterien > 2 kWh

Verbindlich ab 18. Feb. 2027

Textilien

Noch kein Rechtstermin

Delegierter Ökodesign-Rechtsakt für ca. 2027 geplant; der Stichtag wird durch diesen Rechtsakt festgelegt

Geplant

Elektronik & Möbel

Noch kein Rechtstermin

Ökodesign — kein erlassener Rechtsakt; indikative Planung der Kommission ≈ 2028–29

Geplant
RECHTSSTAND

Was heute rechtsverbindlich ist

Quellen: Verordnung (EU) 2023/988, Richtlinie (EU) 2023/2673, Verordnung (EU) 2023/1542, Verordnung (EU) 2024/1689, Verordnung (EU) 2024/1781, Verordnung (EU) 2025/40 —
vollständige Texte im Fußbereich verlinkt.

GRUNDSÄTZE

Warum RulesOf.EU so funktioniert, wie es funktioniert

Zehn Dokumente, bevor Sie sich entscheiden

Ihre ersten zehn Dokumente sind über alle sechs Generatoren hinweg kostenlos — ohne Konto, ohne Karte, ohne E-Mail. Die Erstellung läuft vollständig in Ihrem Browser, es entstehen also keine Serverkosten, die wir weitergeben müssten — und alles, was Sie erstellen, gehört Ihnen.

Datenschutz durch Technikgestaltung

Ihre Produktdaten werden clientseitig verarbeitet und nur im lokalen Speicher Ihres eigenen Browsers abgelegt. Nichts, was Sie während der Erstellung eingeben, wird übertragen. Daten erreichen unsere Server nur, wenn Sie einen kostenpflichtigen Tarif wählen und ein Dokument ausdrücklich hosten lassen.

QR-Codes und strukturierte Daten inklusive

Pässe und Dokumente enthalten einen eingebetteten QR-Code, der auf Ihre öffentliche URL verweist, sowie maschinenlesbares JSON-LD, damit Suchmaschinen und Prüfsysteme sie lesen können.

Auf den tatsächlichen Rechtstexten aufgebaut

Jedes Feld ist einem benannten Artikel zugeordnet — GPSR Artikel 19, VRRL Artikel 11a, Batterien Anhang XIII, KI-VO Artikel 50, PPWR Anhang VIII, CE Anhang III. Die amtlichen Texte sind unten verlinkt, damit Sie jede Angabe selbst prüfen können.

Produkt einmal eingeben

Alle Werkzeuge teilen sich einen lokalen Datensatz. Füllen Sie heute den GPSR-Generator aus, und der Pass-Generator bietet morgen an, denselben Hersteller, dieselben Kennungen und dasselbe Land vorauszufüllen; die Werkzeuge für die KI-Verordnung und den Widerruf übernehmen Namen und Anschrift Ihrer Organisation.

Ihr Eigentum, keine Bindung

Downloads sind eigenständige HTML-Dateien, die offline funktionieren und überall gehostet werden können. Auch wenn Sie uns nie einen Cent zahlen, bleibt alles, was Sie erstellen, vollständig nutzbar.

ABLAUF

So funktioniert es, in drei Schritten

Step 1

Produkt eingeben

Öffnen Sie ein Werkzeug und füllen Sie das Formular aus. Das Dokument entsteht live in der Vorschau daneben, fehlende Angaben werden dabei markiert, sodass Sie sehen, was noch fehlt.

Step 2

Kopieren oder herunterladen

Kopieren Sie den fertigen Block als Text oder HTML in die Zwischenablage oder laden Sie eine eigenständige Seite mit QR-Code und strukturierten Daten herunter.

Step 3

Wiederverwendung über Werkzeuge hinweg

Ihre Produktangaben werden lokal in Ihrem Browser gespeichert. Öffnen Sie ein anderes RulesOf.EU-Werkzeug, und es bietet an, die gemeinsamen Felder vorauszufüllen — Sie ergänzen nur, was für das jeweilige Dokument neu ist.

PREISE

Zehn Dokumente kostenlos — danach eine Zahl pro Tarif

Ihre ersten zehn Dokumente sind kostenlos, ohne Konto und ohne dass irgendetwas hochgeladen wird — genug für einen Produktstart oder einen ersten Compliance-Durchlauf. Jeder kostenpflichtige Tarif gibt Ihnen anschließend ein Kontingent, das sowohl das Erstellte als auch das von uns unter dauerhaften URLs Gehostete abdeckt, bearbeitbar und mit Versionsverlauf. Ein bereits erstelltes Dokument zu bearbeiten zählt nicht doppelt. Scan-Statistiken gehören zu Pro und die eigene Domain zu Business — Funktionen, die viele Pass-Werkzeuge einem Tarif ab 149 € vorbehalten.

Free
0 €
dauerhaft
  • 10 Dokumente über alle sechs Werkzeuge — erstellen, herunterladen, behalten
  • QR-Codes und strukturierte JSON-LD-Daten bei jedem Download
  • Eigenständige Downloads, die Sie überall hosten können
  • Erklärungen drucken sauber auf A4 — direkt aus dem Browser als PDF speichern
  • Kein Konto, keine Anmeldung, keine E-Mail erforderlich
  • Ihre Daten bleiben in Ihrem Browser — im kostenlosen Tarif wird nichts hochgeladen
Kostenlos starten
Starter
29 €
pro Monat
  • 100 Dokumente über alle sechs Werkzeuge, gehostet unter dauerhaften URLs auf unserer Domain
  • Jedes gehostete Dokument jederzeit bearbeiten
  • Versionsverlauf für jedes Dokument
  • Alle gehosteten Inhalte jederzeit vollständig exportieren — keine Bindung
  • E-Mail-Support
Starter wählen
Am beliebtesten Pro
69 €
pro Monat
  • 1.000 Dokumente über alle sechs Werkzeuge, gehostet unter dauerhaften URLs
  • Alles aus Starter
  • CSV-Massenimport für ganze Kataloge
  • Eigenes Branding auf gehosteten Seiten
  • Eigene Subdomain
  • Scan-Statistiken für jeden QR-Code
  • Bevorzugter E-Mail-Support
Pro wählen
Business
129 €
pro Monat
  • Unbegrenzte Dokumente über alle sechs Werkzeuge, gehostet unter dauerhaften URLs
  • Alles aus Pro
  • Eigene Domain
  • Massenbearbeitung — einen Hersteller oder eine Anschrift einmal ändern, über alle Dokumente hinweg
  • Ihr vollständiges Archiv wird Ihnen monatlich per E-Mail zugesandt, damit Ihre Unterlagen nie von uns abhängen
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Preise in Euro, zzgl. MwSt. Jederzeit kündbar. Ein Kontingent pro Tarif deckt Erstellung und Hosting ab. Ein bereits erstelltes Dokument zu bearbeiten zählt nie doppelt. Gehostete Inhalte sind jederzeit vollständig exportierbar — keine Bindung.

VERGLEICH

Was jeder Tarif enthält

Jede Zeile ist eine Funktion, die es heute gibt. Nichts hier ist geplant oder in Vorbereitung.

Funktionsvergleich der Tarife Free, Starter, Pro und Business
Funktion Free€0 Starter€29 Pro€69 Business€129
Dokumente erstellen
Enthaltene Dokumente101001.000Unbegrenzt
Alle sechs Generatoren — GPSR, Widerruf, KI-VO, PPWR, CE, Batteriepass
Läuft vollständig in Ihrem Browser
QR-Code und JSON-LD bei jedem Download
Eigenständiger Download, überall hostbar
Druckt sauber auf A4
Kein Konto erforderlich
Dokumente hosten
Gehostet unter einer dauerhaften URL
Gehostetes Dokument jederzeit bearbeiten
Versionsverlauf für jedes Dokument
Vollständiger Export jederzeit — keine Bindung
Eigenes Branding auf gehosteten Seiten
Eigene Subdomain
Eigene Domain
Arbeiten in großem Umfang
CSV-Massenimport für ganze Kataloge
Scan-Statistiken für jeden QR-Code
Massenbearbeitung über alle Dokumente hinweg
Support
E-Mail-Support
Bevorzugter E-Mail-Support
HÄUFIGE FRAGEN

Häufige Fragen, ausführlich beantwortet

Wie viele Dokumente kann ich kostenlos erstellen?

Zehn, über alle sechs Generatoren hinweg, ohne Konto, ohne Karte, ohne E-Mail. Das reicht für einen Produktstart oder einen ersten Compliance-Durchlauf. Danach erhöht ein kostenpflichtiger Tarif das Kontingent: 100 bei Starter, 1.000 bei Pro, unbegrenzt bei Business — und dieselbe Zahl deckt auch die Dokumente ab, die wir für Sie unter dauerhaften URLs hosten. Ein bereits erstelltes Dokument zu bearbeiten zählt nie erneut. Alles, was Sie im kostenlosen Tarif erstellen, ist eine eigenständige Datei, die Ihnen gehört und die Sie überall hosten können — unabhängig davon, ob Sie jemals zahlen.

Gilt die GPSR bereits?

Ja. Die Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit gilt seit dem 13. Dezember 2024. Artikel 19 verlangt, dass Fernabsatz-Angebote vor dem Kauf die Identität des Herstellers mit Post- und elektronischer Adresse anzeigen, bei Herstellern außerhalb der EU eine verantwortliche Person in der EU mit Kontaktdaten, Angaben zur Identifizierung des Produkts einschließlich eines Bildes sowie Sicherheitshinweise in der Sprache des Verkaufslandes. Marktplätze können Angebote entfernen, denen diese Angaben fehlen, und der Zoll kann Sendungen anhalten, für die keine verantwortliche Person in der EU benannt ist.

Gilt die Widerrufsfunktion für meinen Shop?

Wenn Sie über eine Website oder App an Verbraucher in der EU verkaufen und ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht: ja — und zwar seit dem 19. Juni 2026. Die Richtlinie (EU) 2023/2673 hat Artikel 11a in die Verbraucherrechterichtlinie eingefügt. Die Richtlinie trägt den Titel für den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen, weshalb ihr Anwendungsbereich häufig falsch eingeschätzt wird; Artikel 11a gilt jedoch horizontal und erfasst den größten Teil des B2C-E-Commerce: körperliche Waren, digitale Produkte, Abonnements, Buchungen und Apps. Erforderlich sind eine klar bezeichnete Widerrufsfunktion, die während der gesamten Widerrufsfrist dauerhaft verfügbar ist, ein gesonderter Bestätigungsschritt und eine Empfangsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger mit dem Inhalt der Erklärung sowie Datum und Uhrzeit der Übermittlung. Verträge ohne gesetzliches Widerrufsrecht — Sonderanfertigungen, verderbliche Waren, versiegelte Hygieneartikel — sind nicht betroffen. Die nationale Umsetzung unterscheidet sich weiterhin; im Januar 2026 hat die Kommission gegen 21 Mitgliedstaaten Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.

Muss ich wegen der KI-Verordnung etwas tun?

Wenn Sie KI vor Menschen in der EU einsetzen, wahrscheinlich ja. Ab dem 2. August 2026 verlangt Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 vier Dinge: Ein System, das direkt mit Menschen interagiert, muss deutlich machen, dass es eine Maschine ist; synthetische Audio-, Bild-, Video- und Textinhalte müssen in einem maschinenlesbaren Format gekennzeichnet und als KI-erzeugt erkennbar sein; Betreiber von Emotionserkennung oder biometrischer Kategorisierung müssen die betroffenen Personen informieren; und Deepfakes sowie KI-geschriebene Texte, die zur Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse veröffentlicht werden, müssen offengelegt werden. Für generative Systeme, die vor dem 2. August bereits in der Union in Verkehr gebracht wurden, gilt speziell für die maschinenlesbare Kennzeichnung eine Frist bis zum 2. Dezember 2026 — alles Übrige gilt ab dem 2. August ohne Übergangszeit. Die Sanktionen reichen bis 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes. Unser Werkzeug schreibt die für Menschen lesbaren Hinweise; die maschinenlesbare Kennzeichnung ist ein Wasserzeichen-Problem, das kein Textgenerator lösen kann, und wir sagen das auf der Seite.

Wann brauche ich eine PPWR-Konformitätserklärung für Verpackungen?

Ab dem 12. August 2026, wenn die Verordnung (EU) 2025/40 zu gelten beginnt. Der Erzeuger der Verpackung erstellt sie in alleiniger Verantwortung nach Anhang VIII und hält sie zusammen mit den technischen Unterlagen bereit. Einführer und Vertreiber müssen prüfen, dass sie vorliegt, bevor sie Verpackungen in der EU bereitstellen — deshalb fragen Lieferanten bereits vor dem Stichtag danach. Die Erklärung bescheinigt eine Bewertung, die Sie bereits vorgenommen haben; die materiellen Anforderungen an besorgniserregende Stoffe, Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteil und Minimierung stehen in der Verordnung selbst.

Brauche ich eine EU-Konformitätserklärung?

Wenn Ihr Produkt die CE-Kennzeichnung trägt: ja. Der Hersteller erstellt sie in alleiniger Verantwortung, bevor die Kennzeichnung angebracht wird, und bewahrt sie auf — in der Regel zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen. Eine Erklärung kann mehrere Rechtsakte zugleich abdecken: Eine Leuchte nach der Niederspannungs-, EMV- und RoHS-Richtlinie erhält eine einzige Erklärung, in der alle aufgeführt sind. Die meisten Sektoren folgen dem Muster in Anhang III des Beschlusses 768/2008/EG, einige geben ein eigenes vor: Medizinprodukte nach der Verordnung (EU) 2017/745 und In-vitro-Diagnostika nach der Verordnung (EU) 2017/746 sind die häufigsten Ausnahmen.

Brauche ich einen Digitalen Produktpass?

Den Batteriepass. Die Verordnung (EU) 2023/1542 macht einen Digitalen Produktpass ab dem 18. Februar 2027 für Batterien von Elektrofahrzeugen, für leichte Verkehrsmittel und für Industriebatterien über 2 kWh verbindlich — Gerätebatterien sind ausgenommen. Es ist der erste und derzeit einzige rechtsverbindliche Produktpass in der EU. Die Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781 ist in Kraft, aber für keine andere Produktgruppe wurde bislang ein delegierter Rechtsakt erlassen.

Verlassen meine Produktdaten mein Gerät?

Während der Erstellung nicht. Die gesamte Erstellung läuft clientseitig in Ihrem Browser. Eingegebene Produktangaben werden im lokalen Speicher Ihres Browsers auf Ihrem eigenen Gerät gehalten, damit andere RulesOf.EU-Werkzeuge das Vorausfüllen anbieten können, und sie werden während Ihrer Arbeit niemals übertragen. Es gibt keine Analyse Ihrer Formularinhalte und kein Konto, das Ihre Produkte mit einer Identität verknüpft. Die einzige Ausnahme ist bewusst und freiwillig: Wenn Sie einen kostenpflichtigen Tarif wählen und ein Dokument hosten lassen, wird dieses Dokument an uns übermittelt, damit wir es unter einer dauerhaften URL ausliefern können. Sonst nichts.

Ist mein Produkt vollständig konform, wenn ich diese Werkzeuge nutze?

Nein, und das wollen wir deutlich sagen. Jedes Werkzeug erzeugt ein bestimmtes Dokument oder einen Informationsblock, den eine Verordnung verlangt. Konformität umfasst meist mehr: Risikobewertungen, technische Unterlagen, Konformitätsbewertungen, Prüfungen und in manchen Fällen die Beteiligung einer notifizierten Stelle. Wir bilden die Struktur ab, die die Rechtstexte vorgeben, und benennen ausdrücklich, was diese Werkzeuge nicht leisten.

Was bieten die kostenpflichtigen Tarife zusätzlich?

Ein größeres Kontingent sowie Hosting und Arbeitsabläufe. Jeder Tarif hat eine einzige Zahl, die sowohl die von Ihnen erstellten als auch die von uns unter dauerhaften URLs gehosteten Dokumente abdeckt. Starter (29 €/Monat) bietet 100, mit Bearbeitung und Versionsverlauf. Pro (69 €/Monat) erhöht das auf 1.000 und ergänzt CSV-Massenimport, eigenes Branding, eine eigene Subdomain und Scan-Statistiken für QR-Codes. Business (129 €/Monat) deckt unbegrenzte Dokumente, eine eigene Domain, Massenbearbeitung über alle Dokumente hinweg und den monatlichen Versand Ihres vollständigen Archivs ab. Alles Gehostete ist jederzeit vollständig exportierbar.

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