Die zwölf unter allen Umständen verbotenen Praktiken
Die Richtlinie (EU) 2024/825 fügt zwölf neue Nummern in Anhang I der Richtlinie 2005/29/EG ein — die Liste der Geschäftspraktiken, die unter allen Umständen unlauter sind und bei denen niemand nachweisen muss, dass der Durchschnittsverbraucher wesentlich beeinflusst wurde. Fünf betreffen Umweltaussagen, darunter Nachhaltigkeitssiegel und Aussagen zur Kompensation von Treibhausgasemissionen. Sieben betreffen Softwareaktualisierungen, Haltbarkeit und Reparatur. Die Mitgliedstaaten mussten die Maßnahmen bis zum 27. März 2026 erlassen und wenden sie ab dem 27. September 2026 an. Dieses kostenlose Werkzeug stellt alle zwölf wörtlich in Ihrer Sprache dar, unter den Nummern, die Ihr eigenes Amtsblatt verwendet, und hält Ihre Antwort zu jeder einzelnen fest. Es entscheidet nicht, ob Ihre Praxis rechtmäßig ist.
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